Skip to main content

Gebühren / Beiträge zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung

Abgabenart Abgabensatz brutto
(mehrwertsteuerbefreit)
Benutzungsgebühren I, II, III, IV, V, VI
entstehen mit jeder Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung
 
Gebühr I
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen
37,50 Euro
(pro m³ abgepumpte Menge)
Gebühr II seit 01. Januar 2023
als Mengengebühr je m³ für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben von Grundstücken, die an die öffentliche Einrichtung des WAZV zur Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
12,06 Euro/m³
(pro m³ Trinkwasser)

Weitere Gebühren zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung.