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Der Saugwagen kommt auf Bestellung

Dezentrale Entsorgung neu geregelt / Kunden wählen Termine selbst

Aufgrund der ländlichen Struktur des Verbandsgebietes gibt es sie noch allerorten: Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben. Sind sie voll, kommt der Saugwagen. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Anders gestalten sich jedoch der Entleerungsrhythmus und die Gebühren.

Um die Entleerungsfahrten wirtschaftlicher zu gestalten, hat die Verbandsversammlung des WAZV die Satzung zur dezentralen Entsorgung angepasst. „Wir mussten die dezentrale Abfuhr neu ausschreiben, der vorherige Vertrag lief zum Ende 2018 aus“, erklärt der Geschäftsführende Leiter Lothar Brockmann die Beweggründe. „Nachdem wir seit Jahren vertrauensvoll mit dem Parchimer Kanalservice zusammengearbeitet haben, ist unser neuer Partner die Norddeutsche Wasserlogistik GmbH (NWL) aus Grevesmühlen.“ Im Zuge der Vergabe seien dann auch Änderungen an der Satzung zur dezentralen Schmutzwasserentsorgung und an der Gebührensatzung vorgenommen worden.

Termine je nach Bedarf

Die wesentlichste Veränderung betrifft die Art der Abfuhr selbst: Kam der Wagen früher regelmäßig angefahren, müssen sich die Eigentümer abflussloser Gruben nun selbst um nötige Entleerungen kümmern, sprich: Termine vereinbaren. Inhaber von Kleinkläranlagen erhalten von der NWL einen Terminplan. Ist der Abfuhrtag ungünstig – kein Problem, per telefonischer Rücksprache ist eine Verlegung möglich. „Eine Pflicht besteht nur alle fünf Jahre“, berichtet Brockmann weiter. „Ob zwischenzeitlich eine Leerung ansteht oder nicht, erfahren Sie aus den obligatorischen Protokollen des Unternehmens, das Sie für die Wartung beauftragt haben.“ Vorteil: Es wird nach Bedarf abgefahren, etliche umsonst gefahrene Kilometer eingespart.

Die Menge macht die Gebühr

Auch die Änderung in der Gebührensatzung trägt dem Bedarf des Einzelnen Rechnung. Die Gebühr für Kleinkläranlagen wird ab sofort nicht mehr pauschal je Abfuhr erhoben, sondern nach abgefahrenen Kubikmetern. Abflusslose Gruben hingegen werden nach Trinkwassermaßstab abgerechnet und damit genauso wie das Abwasser von zentral angeschlossenen Haushalten. Der Grund für diese Maßnahme liegt im Verhalten der „schwarzen Schafe“ unter den Kunden. „Wir haben zuletzt im Verhältnis zum gelieferten Trinkwasser nur ein Viertel der Menge als Abwasser wieder abgefahren“, berichtet Controller Michael Benkmann. „Das ist ein extrem großer Unterschied. Wo bleibt denn dieses Wasser? Der WAZV ist verantwortlich für die umweltgerechte Entsorgung, deshalb mussten wir an dieser Stelle Veränderungen herbeiführen.“ Auf eine durchschnittliche Grube gerechnet werde die Abfuhr durch den Wegfall der klassischen Grundgebühr sogar günstiger, sagt er. Auch das Prozedere für die Kunden wird vereinfacht: Sie sind nicht mehr „genötigt“, ihre Grube zu festen Terminen leeren zu lassen, sondern könne ihre Termine so wählen, wie sie am besten in ihren Kalender passen.

Ihre Terminwünsche richten sie an

  • NWL GmhH
  • Servicetelefon 03881 756490